
Da Sie jetzt aber 60 Jahre alt sind, können Sie Ihr Pensionskassengeld, das auf einem Freizügigkeitskonto liegt, jederzeit beziehen. Für die Anspruchsprüfung der Ergänzungsleistungen wird Ihr PK-Geld ab diesem Moment mitberücksichtigt. Das ist unabhängig davon, ob Sie sich Ihr Vorsorgevermögen tatsächlich bereits auszahlen lassen oder damit noch bis zu Ihrer Pensionierung zuwarten wollen.

