
Sollte Ihr Mann Vermögenswerte verstecken, dürfte er damit ebenfalls nicht durchkommen. Wenn bei der Scheidung plötzlich grössere Summen fehlen, müsste er im Streitfall nachweisen, wofür er das Geld ausgegeben hat. Misslingt das, kann das Gericht die unerklärlichen Abgänge zur Errungenschaft hinzuzählen.

