
Eltern müssen im Thurgau je nach Wohnort so viel an die Heimkosten ihrer Kinder zahlen, dass ihnen nur das Minimum zum Leben bleibt. Diese Praxis stützt jetzt auch das Bundesgericht. Ein Politiker fordert rechtliche Anpassungen.
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Eltern müssen im Thurgau je nach Wohnort so viel an die Heimkosten ihrer Kinder zahlen, dass ihnen nur das Minimum zum Leben bleibt. Diese Praxis stützt jetzt auch das Bundesgericht. Ein Politiker fordert rechtliche Anpassungen.
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© 2023 -2024 Geneva Times| Desgined & Developed by Immanuel Kolwin
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