
Wie den Betreuungsurlaub beziehen?
Die 14 Wochen müssen innerhalb einer Rahmenfrist von 18 Monaten bezogen werden, am Stück oder tageweise. Wenn beide Elternteile arbeiten, haben sie je Anspruch auf sieben Wochen. Sie können die Zeit aber anders aufteilen. Dann müssen sie den Arbeitgeber nur informieren, eine Genehmigung ist nicht nötig. Die Eltern können den Betreuungsurlaub frei unter sich aufteilen. Wenn sich die Eltern dabei nicht einig werden, wird jedem Elternteil die Hälfte des Urlaubs zugesprochen. Wenn beide für den gleichen Tag Betreuungsurlaub beziehen, erhält jeder Elternteil für diesen Tag eine Betreuungsentschädigung – das Kontingent wird somit schneller aufgebraucht.

