
Sowohl Marko A. als auch sein Stiefvater wehrten sich dagegen, dass ihnen das Auto weggenommen wurde. Auf die Beschwerde von Marko A. trat das Bundesgericht gar nicht erst ein. Da der Stiefvater ihm verboten hatte, den Lamborghini zu fahren, besass er kein Nutzungsrecht. Ihm drohte also durch die Beschlagnahme kein bleibender rechtlicher Schaden. Ganz anders im Fall des Stiefvaters: Als Leasingnehmer verliert er die Nutzung des Autos, muss aber Leasing und Versicherung weiter zahlen. Für ihn ist der Nachteil real.

