
Bis auf wenige Ausnahmen – etwa bei 3b-Produkten mit Sperrfrist – ist das Kapital, insbesondere bei privaten Optionen, jederzeit verfügbar. Solche Vorsorgebeiträge können jedoch nicht steuerlich abgesetzt werden. Sie eignen sich daher besonders für langfristige Anlegerinnen und Anleger mit einem Anlagehorizont von mehreren Jahrzehnten, die bereit sind, vermehrt Risiken einzugehen.

