
Sie sind Rentnerin und haben deshalb in Ihrer Krankenversicherung die Unfalldeckung eingeschlossen. Aber auch wenn – wie in Ihrem Fall – die Krankenkasse zahlt, ist ein Zeckenstich ein Unfall und keine Krankheit. Die Deklaration als Unfall trägt dazu bei, dass die Krankenkasse die Leistungen über die korrekte Kostenstelle abrechnen kann.

